Der Verein HOLON.Art soll Menschen zusammenführen, interdisziplinäre künstlerische Arbeit ermöglichen und deren Rezeption befruchten. Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie deren praktischer Ausübung, Ausbau der künstlerischen Bildung und Erziehung sowie der Völkerverständigung in allen kulturellen Bereichen.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 34 ff BAO).

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dem Verein beizutreten: Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir freuen uns darauf, Sie umfassend zu informieren und bald als Teil unseres Vereins begrüßen zu dürfen.

SATZUNGEN

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Schaffung von Präsentationsmöglichkeiten für regionale, nationale und internationale Künstler und Künstlerinnen ethnischer Minderheiten in Österreich.

  • Präsentationsmöglichkeiten für österreichische Künstler im Ausland.
  • Förderung von Lehr-, Ausbildungs- und Studieneinrichtungen für Kunst und Kultur.
  • Förderung herausragender Kunstprojekte.
  • Unterstützung und Förderung junger Künstler.
  • Förderung neuer Kunstrichtungen.
  • Förderung der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst durch finanzielle Förderung oder Durchführung von Projekten und Maßnahmen wie Konzerten, Lesungen, Inszenierungen, Kunstausstellungen.
  • Unterstützung von Kunstprojekten, die eine stärkere Zusammenarbeit unter Kulturschaffenden des Landes zur Stärkung einer attraktiven regionalen Kulturlandschaft erkennen lassen.
  • Förderung und Mitwirkung bei der Präsentation und Dokumentation zeitgenössischer Kunst.

Förderung spartenübergreifender Projekte von hoher künstlerischer Qualität und mit besonderen programmatischen Profilen.Die Finanzierung des Vereins ist vielfältig: Mittels Mitgliedsbeiträgen Spenden, Vermächtnisse, Schenkungen, Subventionen und Zuwendungen der öffentlichen Hand. In Zusammenarbeit mit der Wirtschaft setzt der Verein auf Unterstützung durch Privatpersonen und Unternehmen, sonstige Zuwendungen wie Sachspenden, Sponsoring, Erträge aus Veranstaltungen, Verkauf vereinseigener Publikationen, Werbeeinnahmen und Benützung der Räumlichkeiten für Seminare, Kurse, Lesungen, Präsentationen.